Für Glasschäden am Auto zahlt eine bestehende Teilkaskoversicherung, meistens besteht die mit einer Selbstbeteiligung (SB) durch den Kunden.

Für Steinschlagreparaturen verlangen die meisten Versicherungen keine Zahlung der SB, übernehmen also komplett die Kosten. Einige Versicherungen verweisen ihre Kunden ausdrücklich an ihre Glaspartnerwerkstätten, wenn diese eine Werkstattbindung in ihrem Versicherungsvertrag haben.

Wenn ein Steinschlag nicht reparabel ist oder nicht repariert werden darf, wird die Frontscheibe erneuert, die Selbstbeteiligung von meistens 150,00€ zieht die Versicherung bei der Zahlung der Rechnung an den Reparaturbetrieb ab und der Kunde zahlt diese direkt bei der Reparaturfirma vor Ort.

 

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